TALENT Schweiz ist ein Tauschkreis. Der Tausch wird bargeldlos durchgeführt und auf Talentkonti verrechnet. Die Verrechnungseinheit ist das Talent (Tt.). TeilnehmerIn kann jede Person, jede Firma und Organisation werden, welche sich bereit erklärt, die Grundsätze, Teilnahmeregeln, Beiträge und Gebühren des TALENTs zu akzeptieren und einzuhalten. JedeR TeilnehmerIn am Tauschkreis ist auch Mitglied des Vereins TALENT Schweiz und als solches stimmberechtigt.

Das TALENT Schweiz wurde als Experiment der INWO 1992 gegründet und ist seit dem 1. Januar 2002 ein selbständiger Verein, der sich zum Ziel gesetzt hat, eine soziale und ökologisch vertretbare Wirtschaft zu fördern. Der Verein setzt sich ein für ein gerechtes Geldsystem ohne Zinsdruck, Inflation und Schuldenkrise. TALENT Schweiz ist ein unabhängiger, politisch und konfessionell neutraler Verein. Er ist nicht gewinnorientiert.

Der Zweck des TALENTs ist die Förderung brachliegender Fähigkeiten und regionaler Ressourcen unter Berücksichtigung eines harmonischen Verhältnisses zwischen Menschen untereinander einerseits und Mensch und Natur andererseits. Es soll auf die Problematik des herrschenden Geldsystems aufmerksam machen und die Erfahrung vermitteln, dass gerechter Handel möglich ist.

TALENT Schweiz ist in sämtlichen organisatorischen und finanziellen Belangen transparent.

Negative Saldi auf Talentkonti sind zinsfrei.

Um den Kreislauf der Talente sicherzustellen, wird eine Umlaufsicherung erhoben. Dieser prozentuale Abzug (aktuell 0.5% / Monat) wird auf allen positiven Kontoständen monatlich berechnet und dem Konto ‘Umlaufsicherung’ gutgeschrieben. Diese Mittel werden für den weiteren Auf- und Ausbau des TALENTs verwendet.

Die auf den Talentkonti verbuchten Werte stellen moralische Guthaben und Verpflichtungen dar; sie können nicht in Franken eingefordert werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Organisation

Generalversammlung:

Diese ist oberstes Organ und findet einmal jährlich statt. Sie wählt die weiteren Organe des Vereins und entscheidet über Anträge.

Vereinsvorstand:

Dieser leitet die laufenden Geschäfte des Vereins TALENT Schweiz.

Sekretariat:

Im zentralen Sekretariat werden die Teilnehmerdaten verwaltet und die Konten geführt. Es dient als Anlaufstelle für TeilnehmerInnen und Aussenstehende bei Fragen und Informationsbedarf.

eTalent:

eTalent enthält die Tauschangebote und -nachfragen der TeilnehmerInnen sowie Mitteilungen des Sekretariats und des Vorstandes. Alle Mitglieder können ihr Konto und ihre Daten und Inserate selbst verwalten.

Regionalgruppen:

Die TeilnehmerInnen sind entsprechend der PLZ ihres Wohnortes einer Regionalgruppe zugeteilt und können sich dort engagieren. Die Gruppen konstituieren sich selbst. Sie haben innerhalb dieser Grundsätze, Teilnahmeregeln, Beiträge und Gebühren weitgehende Freiheit für eigene Aktivitäten. Wichtige Aktionen sind mit dem Vorstand abzusprechen. Bei der Auflösung einer Regionalgruppe geht deren Vermögen und Inventar an TALENT Schweiz über.

Arbeitsgruppen:

Diese werden zur Unterstützung des Vorstandes für einzelne Themenbereiche und Aufgaben eingesetzt.

Teilnahmeregeln:

Alle TALENT-TeilnehmerInnen erhalten ein Konto mit einem Vorbezugsrecht (Limite für negative Saldi) von Tt. 500; Firmen Tt. 2000. Über höhere Vorbezugsrechte entscheidet der Vorstand. Alle TeilnehmerInnen können grundsätzlich nur ein Talent-Konto eröffnen. Über weitere Konti entscheidet der Vorstand auf Antrag.

Buchungen werden in der Regel vom Schuldner selbst über die Online-Verwaltungs-Software eTalent gemacht (Zahlung Mitglied an Mitglied). Schuldner ohne Internet-Zugang verwenden das Formular „Buchungsauftrag“. Trifft ein geschuldeter Betrag nicht spätestens 14 Tage nach dem Tauschgeschäft beim Begünstigten ein, schickt ihm dieser mit eTalent eine Rechnung.

Falls ein Buchungsauftrag benutzt wird, muss dieser zu seiner Gültigkeit mindestens die Unterschrift des Tauschschuldners/der Tauschschuldnerin tragen und muss innerhalb von 30 Tagen bei der zentralen Buchungsstelle eintreffen.

Buchungsaufträge, die nicht vollständig ausgefüllt oder nicht unterschrieben sind oder die das Vorbezugsrecht übersteigen, werden retourniert. Für ungedeckte Buchungsaufträge übernimmt TALENT keine Haftung.

Angaben zu einzelnen Saldi und Talentvorbezugsrechten sind auf Anfrage beim Sekretariat erhältlich oder selbst auf eTalent einsehbar. Im Falle von mehrfach wiederholtem Versuch, das Vorbezugsrecht zu überziehen, kann der Vorstand den entsprechenden Namen im eTalent publizieren, um damit die anderen TALENT-TeilnehmerInnen zu schützen.

Die Regelung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verhältnisse ist Sache der TeilnehmerInnen. Das TALENT haftet weder für an TALENT-TeilnehmerInnen gerichtete Steuerforderungen noch für deren Forderungen aus ungedeckten Schadensfällen. Informationen über gesetzliche Regelungen können bei der AHV und dem jeweiligen Steueramt eingeholt werden.

Ebenso ist jede(r) TeilnehmerIn selbst für seine eigene Versicherung von Unfall und Haftpflicht verantwortlich.

Je ausgeglichener das Geben und Nehmen der einzelnen TeilnehmerInnen ist, desto besser funktioniert der Tauschkreis.

Wer aus TALENT Schweiz austreten will, muss dies dem Sekretariat schriftlich oder per E-Mail mitteilen und vorgängig Talent- und Frankensaldi ausgleichen. Positive Talentsaldi können durch Bezug von Leistungen oder durch eine Spende ausgeglichen werden. Negative Saldi können durch das Erbringen entsprechender Leistungen oder, in Ausnahmefällen, auch durch Zahlung eines Frankenbetrages an das TALENT ausgeglichen werden. TALENT Schweiz behält sich eine Eintreibung in Franken vor.

Bei Austritt ohne Kontobewegungen (ausser erhobener Beiträge) während der Mitgliedschaft bedarf es keiner weiteren Leistungserbringung. Auf Rückzahlung von einbezahlten Frankenbeträgen besteht kein Anspruch.

Mit eTalent können alle TeilnehmerInnen ihre Inserate für Angebote und Nachfragen veröffentlichen. Der Vorstand behält sich vor, Einträge, die den Grundsätzen des TALENTs widersprechen, zurückzuweisen.

Schwere Verstösse gegen die Grundsätze und Teilnahmeregeln haben den Ausschluss aus TALENT zur Folge. Dieser wird vom Vorstand nach Anhörung der Betroffenen ausgesprochen.

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