BGE in der Schweiz und anderswo

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    • #3581

      Das Bedingungslose Grundeinkommen ist eine der besten Ideen das heutige Wirtschaftssystem und Mangeldenken der Menschen zu verändern.

      Schreib uns deine Meinung zu diesem aktuellen Thema!

    • #4590
      Heinz
      Gast

      Das bedingungslose Grundeinkommen existiert bereits in der Schweiz (auch AHV genannt) und ist eine ganz gute Sache! Ich geniesse das seit letztem Jahr und es ist wirklich eine neue Lebensqualität, wenn man mit der immer pünktlichen monatlichen Zahglung seine Lebenskosten zahlen kann. Als Selbständigerwerbender schätzt man das sehr. Es nimmt Stress, und motiviert. Und man arbeitet nicht weniger.. ganz im Gegenteil.

    • #4815
      Thomas
      Gast

      Dies ist ein mehrdeutiges Thema zur Diskussion. In Erster Linie ist es notwendig, die Vorteile für die Gesellschaft zu berücksichtigen. Auf jeden Fall gibt es Vorteile.
      Ein potenzieller Nachteil ist die Erhöhung der Steuern. Natürlich sprechen die Unterstützer der Zahlungen über das freigeldgeld aus sozialen Programmen, aber nicht die Tatsache, dass diese Mittel ausreichen werden.
      Insgesamt denke ich, dass dies eine vielversprechende Idee ist.

    • #5034
      Walter Wobmann
      Gast

      Ich bin nicht grundsätzlich gegen ein Grundeinkommen.
      Jedoch nicht bedingungslos und nicht für Alle, so wie das in der vom Volke abgelehnte Initiative 2016 war.
      Nach dieser Ablehnung durch das Volk, welches nicht unbegründet war, ist es nun an der Zeit, nachzudenken, welche andere Variante von Grundeinkommen im Volk noch mehrheitsfähig ist!- Ein stures, phantasieloses Festhalten an der bedingungslosen 2016-Variante ist nicht mehr opportun und auch dem Grundanliegen gegenüber nicht dienlich.–

      Darum kommt eigentlich nur noch ein bedingtes Bürgerinnen und Bürger- Grundeinkommen in Frage.–

      Das heisst:
      nur Bürgerinnen und Bürger des entsprechenden Landes, welche auch dort wohnen, haben Anrecht auf ein Grundeinkommen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
      – Nicht arbeitsfähige (infolge Unfall, Behinderung oder schwerer chronischer Krankheit) haben ein Anrecht darauf.
      – Alle Mütter und alleinerziehende Väter, welche Kinderbetreuungspflichten haben, haben ebenfalls ein Anrecht darauf.
      – Alle arbeitsfähigen Bürgerinnen und Bürger haben dann einen Arecht auf ein Grundeinkommen, wenn sie zu Mindest 50% Arbeitstätig sind, sei dies im Erwerbsleben oder in einem Arbeits-Einsatzprogramm der Gemeinde, Kanton, Bund oder einer gemeinnützigen Organisation.
      – Wer arbeitsfähig ist und sich weigert, eine Tätigkeit zu verrichten, hat keinen Anspruch auf ein Grundeinkommen!-

      Alle Anderen, Ausländer, Grenzgänger und Diplomaten und deren Personal, haben ebenfalls keinen Anspruch auf ein Grundeinkommen.
      Niedergelassene Ausländer, die hier wohnen, haben nur Anrecht auf Sozialhilfe, die aber einen tieferen Ansatz hat, als das Grundeinkommen.
      Anerkannte Asylanten die hier wohnen, haben nur Anrecht auf Asylhilfe, die einen tieferen Ansatz hat, als die Sozialhilfe.
      Abgewiesene Asylbewerber, die noch nicht ausgewiesen wurden, bekommen nur Nothilfe, die zu einem noch tieferen Ansatz berechnet wird, als es die Asylhilfe ist.

      Finanziert werden soll das bedingte Bürger-Grundeinkommen durch eine Energiesteuer auf nicht regenerierbare Energien; durch die Sainorage auf Geldschöpfung und Einnahmen einer Bodenrente (Bau- und Nutzrechtsgebühren), die durch Landreform der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.- Ebenso sollte eine Robotersteuer ergänzend zur Finanzierung herangezogen werden.–

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