Leitfaden für Aktivitäten im Verein Talent Schweiz

Tauschregeln

  • Alle Talent-Teilnehmende (Mitglieder und Tauschende) erhalten ein Talent-Konto. Nur Mitglieder erhalten mit ihrem Konto ein Vorbezugssrecht* von 500.- TALENTEN.
  • Der Vorstand kann das Vorbezugsrecht einzelner Mitglieder auf Antrag dieser erhöhen.
  • Alle Talent-Teilnehmende können grundsätzlich nur ein Talent-Konto eröffnen.
  • Alle Talent-Teilnehmende können in der Online-Software Cyclos Angebote und Anfragen veröffentlichen. Es können Produkte und Dienstleistungen sowie Informationen angeboten und gesucht werden. Der Vorstand behält sich vor, Inserate, die den Grundsätzen widersprechen, zurückzuweisen.
  • Wer ein Angebot nutzen oder auf Gesuche antworten möchte, nimmt mit dem bzw. der entsprechenden Talent-Teilnehmenden Kontakt auf. Die beiden TauschpartnerInnen handeln den Preis frei miteinander aus.
  • Je ausgeglichener das Geben und Nehmen aller Teilnehmenden ist, desto besser funktioniert der Tauschkreis. Alle Talent-Teilnehmenden sind angehalten, die eingenommenen TALENTE möglichst bald wieder auszugeben. Auf positive Kontostände wird eine Umlaufsicherung von 0.5% pro Monat erhoben.
    Regelung: Die Umlaufsicherung wird bis auf Weiteres nur auf die ersten 1’000.- TALENTE (in Worten: tausend) erhoben; dh. dass max. 5.- Tt pro Monat abgezogen werden, analog beispielsweise zur Kontoführung der Postfinance. Darüber hinaus gehende Beträge sind von der Umlaufsicherung befreit.**
  • Zahlungen werden in der Regel vom/von der Zahlungspflichtigen selbst verbucht (Zahlung Mitglied/TauscherIn an Mitglied/TauscherIn).
  • Mitglieder können ihren TALENT-Saldo sowie den von jedem anderen Mitglied direkt in der Online-Software Cyclos einsehen.
  • Für die Verrechnung von Tauschgeschäften mit anderen Tauschkreisen gilt ein Wert von 30.- TALENT pro Stunde.

Austritt/Ausschluss

  • Mitglieder, die aus dem Verein Talent Schweiz austreten wollen, müssen dies dem Vorstand schriftlich oder per E-Mail mitteilen und vorgängig TALENT- und Frankensaldi ausgleichen. Auf Rückzahlung von einbezahlten Schweizer Franken oder TALENT-Beträgen besteht kein Anspruch.
  • Der Vorstand kann Tauschende von der weiteren Teilnahme am Talent-Tausch ausschliessen und deren Konten vorübergehend sperren oder endgültig löschen, wenn Konflikte auftreten, für die auch nach Rücksprache mit dem/der TauschendeN keine Lösung gefunden werden kann. Ein Rekursrecht besteht nicht. Im Falle eines Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der vorhandenen Talente.
  • Tauschende, welche ihr Talentkonto wieder löschen möchten, müssen die Löschung des Kontos per E-Mail beantragen. Auf Rückzahlung von einbezahlten Schweizer Franken oder TALENT-Beträgen besteht kein Anspruch.
  • Rekurriert ein vom Vorstand ausgeschlossenes Mitglied an die Mitgliederversammlung, sind bis zum Entscheid der Mitgliederversammlung keine Tauschvorgänge dieses Mitglieds möglich.

Regionalgruppen

  • Alle Talent-Teilnehmenden können an Regionalgruppen teilnehmen.
  • Regionalgruppen konstituieren sich selbst und wählen selbständig eine oder mehrere RegionalleiterInnen. Gewählte RegionalleiterInnen können nur von der jeweiligen Regionalgruppe abgewählt werden.
  • RegionalgruppenleiterInnen werden unverzüglich über neu eintretende Talent-Teilnehmende in ihrer Region informiert.
  • Regionalgruppen erhalten einen jährlich an der Mitgliederversammlung festzulegenden Prozentsatz der Mitgliederbeiträge aller Mitglieder aus ihrer Region zur selbständigen Verwendung.***
  • In Zweifelsfällen können Talent-Teilnehmende selbst entscheiden, welcher Regionalgruppe sie angehören.
  • Bei der Auflösung einer Regionalgruppe gehen deren Inventar und Vermögen an den Verein Talent Schweiz über.

Kommunikation

  • Einladungen und der Versand von Traktandenlisten für Mitgliederversammlungen werden soweit möglich per (elektronischen) Rundbrief oder E-Mail durchgeführt.
  • Jedes Mitglied erhält auf Wunsch eine E-Mail-Adresse z.B. in der Form vorname[punkt]nachname[ät]talent[punkt]ch zur Verfügung gestellt.
  • Mitglieder, die keine Kommunikation per E-Mail wünschen, stellen dem Vorstand Briefmarken für den Postversand der Einladungen zur Verfügung.

Sonstiges

Die Regelung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verhältnisse ist Sache der Teilnehmenden. Der Verein Talent Schweiz haftet weder für an Talent-Teilnehmende gerichtete Steuerforderungen noch für deren Forderungen aus ungedeckten Schadensfällen. Informationen über gesetzliche Regelungen können bei der AHV und dem jeweiligen Steueramt eingeholt werden.

Inkrafttreten

Dieser Leitfaden wurde an der Online-Abstimmung vom 21.1. bis 11.2.2026 genehmigt und trat sofort in Kraft.

* Seit der Vorstandssitzung vom 23. März 2021 sprechen wir bei Talent lieber vom „Schöpfungsrecht“. Jenes meint nämlich, dass du sogleich bis zu 500 TALENT ausgeben kannst, bevor du etwas einnehmen musst.

** Da dies technisch noch nicht so programmiert werden konnte, wird einem die Umlaufsicherung jeweils auf das ganze Guthaben abgezogen, und Ende Jahr dann manuell die diesbezügliche Differenz wieder zurückerstattet.

*** Regionalgruppenleiterinnen und Regionalgruppenleiter erhalten – je nach Aufwand – zwischen TALENTEN 50.- bis 100.- pro durchgeführtem Regionaltreffen (bestimmt an der Vorstandssitzung vom 28. Juni 2021).