Regionalgruppen NEU – Stellungnahme

In den letzten Mitgliederversammlungen wurden die Statuten von Talent bezüglich der Regionalgruppen wie folgt festgelegt:

“Mitglieder von „TALENT“ können sich zu selbständigen Gruppen zusammenschliessen, insbesondere Mitglieder aus der gleichen Region zu Regionalgruppen. Regionalgruppen konstituieren sich selbst und wählen selbständig eine oder mehrere RegionalleiterInnen.”

In der Vorstandssitzung vom 18.9.2017 wurde dies noch einmal sorgfältig in Augenschein genommen und darüber diskutiert, wie die Umsetzung praktisch aussehen kann.

In den letzten Jahren wurden Regionalgruppen einfach zentral vom Sekretariat bzw. Vorstand eingeteilt und Regionen festgelegt. Das widerspricht sich mit dem Wunsch, dass Mitglieder selbst nach Belieben Gruppen formen können. Der Vorstand sollte also nicht länger darüber bestimmen, wie eine Gruppe aussieht oder welche Regionen es gibt, sondern den Initiativen von Mitgliedern völlig freien Raum lassen.

Sollte es also in einer Stadt wie Zürich zwei oder meherere Initiativen geben, so sollten alle gleich berechtigt unterstützt werden. Es können sich auch überregionale Gruppen bilden, die vielleicht den gleichen Schwerpunkt ( z.B. Kindersachen, Permakultur oder Kunst) haben, aber auch temporäre Gruppen sollen möglich sein, wie z.B. Festivals, die auf ihrem Event gerne Talent einsetzen möchten und dazu eine Gruppe machen möchten.

Der Verein sollte also die Infrastruktur (Marktplatz Cyclos) so anpassen, dass dieser Wunsch der Mitglieder auch praktisch umgesetzt werden kann. Aber auch Regelungen für die Entlohnung von Regionalleiter können nicht länger pauschal festgelegt werden, sondern müssen individuell zwischen dem Vorstand und den aktiven Mitgliedern im Vorhinein abgesprochen werden. Der Vorstand wird jede Intiative nach Kräften unterstützen, und die Entlohnung oder Aufwandsentschädigung massvoll vergeben, um Fairness walten zu lassen.


Weiters ist aufgefallen, dass einige Passagen in den Statuten nicht ganz angepasst wurden an die Änderungen an anderen Stellen. Weswegen der Vorstand eine Gesamtüberarbeitung durch einen Juristen anstrebt. Es ist wünschenswert, dass die Statuten klar und verständlich sind, juristisch richtig formuliert und vor allem sich einzelne Teile sich nicht widersprechen.

Deshalb möchte der Vorstand zur nächsten MV eine überarbeitete Version der gesamten Statuten zur Abstimmung vorlegen können, die inhaltlich identisch sein soll, aber formell korrekt und klar. Dieser Vorschlag soll bis spätestens 6 Wochen vor der MV fertig sein, damit jedes Mitglied Gelegenheit bekommt sich davon ein Bild zu machen.

Liebe Grüsse,

Susanna Belloni, Präsidentin Talent Schweiz